Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemein
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber:in (im Folgenden «Auftraggeber») und Somedia Learning AG (im Folgenden «Somedia Learning»). Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die bei Somedia Learning bezogen werden.

Für Leistungen der Somedia Academy gelten die AGB der Somedia Academy. Diese sind auf der Somedia-Academy-Webseite verfügbar.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Somedia Learning und dem Auftraggeber kommt mit der Projektzusage (Per E-Mail, Unterzeichnung der Offerte, mündliche Zusage) zustande. Eine mündliche oder schriftliche Annahme ist ausreichend, eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt.

Die Offerte gilt zudem als angenommen, wenn Somedia Learning in Abstimmung mit dem Auftraggeber die Lernmedienproduktion startet, ohne dass eine formelle Annahme der Offerte vorliegt.

3. Leistungen von Somedia Learning
Somedia Learning setzt ihre Leistungen gemäss Offerte um. Der Leistungsumfang ist in der Offerte ersichtlich. Offerten sind ohne anderslautenden Hinweis auf der Offerte nach deren Ausstellung 6 Monate lang gültig.

Somedia Learning darf Dienstleistungen an Dritte vergeben (z. B. Audioproduktion durch professionelle Sprecher:innen, Produktion von Illustrationen durch externe Grafiker:innen). Diese Kosten sind jeweils in der Offerte enthalten (ausgenommen Change Requests, siehe auch Abschnitt 6).

Somedia Learning stellt bei Vergabe von Arbeiten an Dritte sicher, dass der Datenschutz und die Vertraulichkeit gewahrt ist.

4. Pflichte des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss, den vereinbarten Betrag zu bezahlen. Siehe dazu auch Abschnitt 12.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Somedia Learning bei Projektstart die Unterlagen zu liefern, welche Somedia Learning für das Erbringen der vereinbarten Leistung benötigt (z. B. Bestimmungen zum CI/CD, inhaltliche Informationen). Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die gelieferten Inhalte korrekt und gesetzeskonform sind, sowie dass in keine Eigentumsrechte oder Lizenzrechte verletzt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Ansprechpersonen für inhaltliche Rückfragen und für die Abnahmen der Lieferobjekte zur Verfügung zu stellen.

5. Termine
Nach Auftragserteilung erstellt Somedia Learning einen Projektplan. Der Projektplan wird vom Auftraggeber auf Umsetzbarkeit geprüft, insb. bezüglich Verfügbarkeit der Stakeholder bei Review-Phasen.

Somedia Learning versichert dem Auftraggeber, dass die Lieferobjekte termingerecht gemäss vereinbartem Projektplan ausgeliefert werden, sofern keine Verzögerungen durch den Auftraggeber vorausgehen. Ausgenommen sind unvorhersehbare Fälle wie z. B. Ausfall mehrerer Mitarbeitender, Ausfall der Infrastruktur, Störungen der benutzten Software, Ausfall von Drittlieferanten (z. B. Sprecher:in, Grafiker:in).

In keinem Fall kann bei Verzögerung Schadenersatz geltend gemacht werden.

6. Ändernde Anforderungen
Somedia Learning erbringt die Leistungen gemäss der Beschreibung in der Offerte. Sollten sich Anforderungen ändern oder Anforderungen auftauchen, die Somedia Learning bei der Offertstellung nicht bekannt waren, offeriert Somedia Learning die Zusatzleistungen bevor der Umsetzung.

Beispiele (nicht abschliessend): Längere Bearbeitungsdauer eines WBTs, längere Abspieldauer eines Videos, Vertonung eines als unvertont vorgesehenen WBTs, längere Vertonungsdauer eines WBTs, Produktion von (zusätzlichen) Illustrationen, Produktion von (zusätzlichen) Sprachversionen.

Detaillierte Angaben zur Definition von Change Requests sind jeweils in der Offerte aufgeführt.

7. Projektabschluss
Das Projekt (z. B. WBT-Produktion, Videoproduktion) gilt als abgeschlossen, wenn Somedia Learning die vereinbarten Lieferobjekte (z. B. SCORM-Paket, Video) ausgeliefert und der Auftraggeber diese abgenommen haben. Ausgelieferte Lernmedien müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen kontrolliert und Somedia Learning schriftlich auf Anpassungsbedarf hingewiesen werden. Nach dieser Frist gilt das Lieferobjekt als abgenommen.

Somedia Learning setzt Lernmedien sorgfältig und professionell um und ist bestrebt, diese in einem einwandfreien Zustand auszuliefern. In Einzelfällen kann es trotz grosser Sorgfalt vorkommen, dass textliche, inhaltliche oder technische Mängel vorliegen, die weder Somedia Learning noch dem Auftraggeber beim Review und der finalen Abnahme aufgefallen sind. Sollten dem Auftraggeber nach der finalen Abnahme solche Mängel auffallen, sind nachträgliche Anpassungen nach Projektabschluss kostenpflichtig. Bei solchen Anpassungen erstellt Somedia Learning vorgängig eine Aufwandschätzung und führt die Korrekturen nach schriftlicher Beauftragung aus.

8. Eigentumsrechte
Ohne anderslautende Vereinbarung behält Somedia Learning die Rechte an den Produktionen bei sich. Der Auftraggeber erhält das exklusive Nutzungsrecht.

Somedia Learning behält das Recht, Screendesigns in leicht abgeänderter Form für andere Auftraggeber weiterzuverwenden.

9. Lizenzrechte und Haftung
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm gelieferte Inhalte Lizenz- und Eigentumsvorschriften einhalten. Falls die gelieferten Inhalte oder Teile davon geschützt sind und nicht in dieser Form für die Lernmedienproduktion verwendet werden dürfen, muss der Auftraggeber Somedia Learning vorgängig schriftlich darauf hinweisen. Somedia Learning übernimmt keine Haftung für Lizenzrechts- oder Eigentumsrechtsverletzungen.

Bei Inhalten, die ausschliesslich durch Somedia Learning erstellt werden (u. a. Screendesign, Illustrationen, Audiodateien), ist Somedia Learning verantwortlich, lizenzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die gelieferten Inhalte sowie die umgesetzten Lernmedien auf inhaltliche Korrektheit und Gesetzeskonformität zu prüfen. Somedia Learning übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der Inhalte.

Somedia Learning setzt die Lernmedien professionell um und ist bestrebt, den Lernerfolg der Nutzer:innen zu sichern. Somedia Learning lehnt jedoch sämtliche Haftung ab, die durch Schäden entstehen, die nach dem Absolvieren ihrer Lernmedien verursacht werden (z. B. Arbeitsunfall nach Anschauen eines Arbeitssicherheits-Erklärvideos oder Korruptionsvergehen nach Absolvieren eines Compliance-WBTs).

Somedia Learning haftet nicht für Schäden oder Fehler, die durch Dritte (auch bei Updates durch den Auftraggeber) verursacht werden oder durch Mängel (z. B. Bugs) der genutzten Tools entstehen.

Somedia Learning lehnt zudem jede Haftung ab, falls ein Tool, das Somedia Learning in der Vergangenheit genutzt hat, nicht mehr existiert oder nicht mehr unterstützt wird. Siehe dazu auch Abschnitt 10.

10. Tools und Technologien
Somedia Learning verwendet für die Umsetzung ihrer Leistungen verschiedene Tools und Technologien. Sie ist bei der Umsetzung der Projekte an die Möglichkeiten und Limitationen dieser Tools und Technologien gebunden. Somedia Learning verfügt über die nötigen Lizenzen der genutzten Tools. Sie übernimmt keine Haftung für die Grenzen der genutzten Tools oder für allfällige Bugs.

Mehrere der genutzten Tools sind cloudbasiert, die Webserver liegen oft in der EU oder den USA. Sofern aus Datenschutzgründen für die Lernmedienproduktion keine cloudbasierten Dienste verwendet werden sollen, muss Somedia Learning vor Projektstart schriftlich darüber informiert werden.

Es kann bei Updates von bestehenden Lernmedien vorkommen, dass gewisse Inhalte aufgrund von Software-Updates nicht mehr unterstützt oder anders dargestellt werden und dadurch eine (technische) Überarbeitung nötig wird. Allfällige Anpassungen des Source-Codes an die neue Produktionsumgebung sind kostenpflichtig. Wenn Somedia Learning während eines Updates Anpassungsbedarf entdeckt, weist sie den Auftraggeber vor deren Umsetzung auf den Mehraufwand hin.

11. Schulungen
Schulungen können vor Ort oder virtuell durchgeführt werden. Bei Durchführung vor Ort werden – falls nicht explizit anders abgemacht – die Schulungsräumlichkeiten und -infrastruktur durch den Auftraggeber organisiert und zur Verfügung gestellt.

Allfällige Spesen für Reise und Verpflegung werden jeweils in der Offerte vereinbart.

Schulungsunterlagen dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden. Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen bleiben bei Somedia Learning.

Sollte am vereinbarten Schulungstermin die Schulungsleiterin bzw. der Schulungsleiter ausfallen (z. B. krankheitsbedingt), versucht Somedia Learning, einen Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Schulung verschoben. Somedia Learning meldet dem Auftraggeber den Kursausfall so schnell wie möglich. Somedia Learning kann nicht für daraus entstehende Kosten haftbar gemacht werden (z. B. Reisespesen von Kursteilnehmenden, falls diese nicht rechtzeitig über den Ausfall informiert werden können).

12. Zahlungsbedingungen und Zahlungsfrist
Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht explizit anders schriftlich in der Offerte vermerkt – in CHF exkl. MwSt. Die Zahlungsfrist beträgt normalerweise 30 Tage.

Normalerweise erfolgt die Verrechnung monatlich gemäss Projektfortschritt, die Schlusszahlung wird bei Projektabschluss fällig.

Bei Zahlungsverzug wird ab der zweiten Mahnung pro Mahnung eine zusätzliche Gebühr vor CHF 30 fällig.

13. Vertragsrücktritt
Somedia Learning kann von Vertrag zurücktreten, wenn der Start oder die Weiterführung der Lernmedienproduktion durch den Auftraggeber mehr als sechs Monate verzögert ist.

Somedia Learning kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anforderungen an die Lernmedienproduktion nachträglich ändern und der Auftraggeber nicht bereit ist, die daraus entstehenden Mehrkosten zu übernehmen.

Bei einem Rücktritt vom Vertrag ist Somedia Learning berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen zu verrechnen.

Voraussetzung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten von Somedia Learning zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat schriftlich mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

14. Marketing
Falls nicht explizit und schriftlich anders vereinbart, darf Somedia Learning die umgesetzten Projekte auf ihrer Webseite im Portfolio veröffentlichen sowie in Social-Media-Posts erwähnen. Somedia Learning veröffentlicht keine sensiblen Informationen und stellt sicher, dass auf abgebildeten Screenshots keine sensiblen Informationen sichtbar sind. Somedia Learning garantiert zudem, dass ihre Beiträge informativ und positiv formuliert sind, d. h. insbesondere, dass keine negativen Äusserungen über den Auftraggeber oder über das Projekt enthalten sind.

15. AGB-Änderungen
Somedia Learning ist berechtigt, jederzeit Änderungen an den AGB vorzunehmen. Sie stellt diese online auf ihrer Webseite oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung. Die Auftraggeber von laufenden Projekten werden entsprechend informiert. Werden die Änderungen nicht innert 10 Tagen abgelehnt, so gelten sie als akzeptiert.

Für bereits abgeschlossene Projekte gelten die dannzumal aktuellen AGBs.

16. Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Somedia Learning ist Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, 24.1.2025
Somedia Learning AG